Jugendgerichtsgesetz 1988
Jugendstrafrecht in der Republik Österreich / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Jugendgerichtsgesetz 1988 (JGG) regelt das formelle Jugendstrafrecht in der Republik Österreich. Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes sind seit der Novelle 2001 nunmehr Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Für „Strafsachen junger Erwachsener“ (begangen vor Vollendung des 21. Lebensjahres) gibt es Sonderbestimmungen.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Jugendgerichtsgesetz 1988 |
Langtitel: | Bundesgesetz vom 20. Oktober 1988 über die Rechtspflege bei Straftaten Jugendlicher und junger Erwachsener |
Abkürzung: | JGG |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Jugendstrafrecht |
Datum des Gesetzes: | 20. Oktober 1988, BGBl. Nr. 599/1988 |
Inkrafttretensdatum: | 1. Jänner 1989 |
Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 105/2019 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
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