Internationaler Urkundenverkehr
Verwendung einer Urkunde in einem zweiten Staat / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Beim Internationalen Urkundenverkehr geht es um die Verwendung einer in einem Staat ausgestellten Urkunde in einem zweiten Staat. Der Empfängerstaat verlangt oft, dass die Beweiskraft einer Urkunde in einem besonderen Verfahren festgestellt wird. Das grundlegende Verfahren im internationalen Urkundenverkehr ist hierzu die Legalisation. Zur Vereinfachung der Beglaubigung von Urkunden wurden über die Jahre mehrere multinationale und binationale Übereinkommen geschlossen. Das wichtigste mit über 90 Teilnehmerstaaten ist dabei das Haager Übereinkommen zur Ausstellung einer Apostille.