Internationale Kommission für das Zivilstandswesen
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Die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (franz. Commission Internationale de l'Etat Civil CIEC)[1] ist eine zwischenstaatliche Organisation, deren Ziel es ist, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personenstandsrechts und verwandter Gebiete wie dem Familienrecht und dem Staatsangehörigkeitsrecht zu fördern. Die Kommission wurde im Jahre 1948 in Amsterdam gegründet.[2]
Am 25. September 1950 zeichneten Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz in Bern das Protokoll.[3] Mit dem in Bern gezeichneten Protokoll wurde 1952 weiteren Staaten der Beitritt zu der Kommission gestattet.[4] Stand 2023 sind nur noch fünf Staaten Mitglieder der Kommission. Darüber hinaus besitzen der Heilige Stuhl, Litauen, Moldawien, Rumänien, Schweden und Slowenien Beobachterstatus; sie können ohne Stimmrecht an den jährlichen Generalversammlungen der CIEC teilnehmen.