Inspektor
Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den Beamten. Für andere Bedeutungen siehe Der Inspektor bzw. Inspector.
Inspektor (lateinisch inspector, „Beschauer“) ist in Deutschland die (Grund-)Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. In Österreich bezeichnet der Titel einen Exekutivbeamten.