Initiativrecht
Recht, einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates – in direkten Demokratien auch das Recht der Bürger –, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.