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Mittelalterliches Richteramt am höchsten Zivilgericht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Hofrichter war ein Richter an einem Hofgericht im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit.
Die Hofrichter wurden vom jeweiligen Landesherrn, am Reichsgericht vom Kaiser berufen. Sie konnten sich in einigen Fällen von Statthalter vertreten lassen.
Die Hofrichter sprachen als oberste Instanz Recht (obere Gerichtsbarkeit) in folgenden Fällen:
Ein Beispiel für ein Hofrichterhaus findet sich auf der Ortenburg in Bautzen mit dem noch erhaltenen Schornstein aus der Spätrenaissance. Dieses Gebäude wurde zeitweilig als Gefängnis genutzt.
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