Universitätsvertretung der Studierenden
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Die Universitätsvertretung der Studierenden (meist nur kurz Universitätsvertretung, abgekürzt UV; bis 30. Juni 1999: Hauptausschuß[1]) ist das entscheidungsbefugte Kollegialorgan einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an einer Universität in Österreich und entspricht damit in etwa dem deutschen Studierendenparlament. Ihre Funktionsperiode beginnt jeweils mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert zwei Jahre. Im übertragenen Sinn steht „Universitätsvertretung“ oft pars pro toto für die Körperschaft selbst.