Grundversorgungsvereinbarung
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Die Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, im Langtitel Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich, kurz GVV, ist eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG. Sie regelt Umfang und die Aufteilung der Lasten in der Grundversorgung von Asylsuchenden in Österreich.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Grundversorgungsvereinbarung |
Langtitel: | Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich |
Abkürzung: | GVV |
Typ: | Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG |
Geltungsbereich: | Bund – Länder |
Rechtsmaterie: | Asylrecht |
Fundstelle: | BGBl. I Nr. 80/2004 |
Inkrafttretensdatum: | 1. Mai 2004 |
Gesetzestext: | i.d.g.F. ris.bka |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
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