Großherzoglich Oldenburgisches Gendarmeriekorps
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Das Großherzoglich Oldenburgische Gendarmeriekorps wurde 1867 als Folge des Eintritts des Großherzogtums Oldenburg in den Norddeutschen Bund sowie der oldenburgisch-preußischen Militärkonvention Nachfolgerin des (Groß)herzoglich oldenburgischen Landdragonerkorps. Seine Struktur blieb auch nach der Revolution und der Abdankung von Großherzog Friedrich August am 11. November 1918 im Prinzip unangetastet. Die oldenburgische Gendarmerie bestand als Staatspolizei des nunmehrigen Freistaats Oldenburg bis zu ihrer Auflösung 1936.