Geschichte des Papsttums
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Die Geschichte des Papsttums reicht von der Spätantike bis in die Gegenwart. Die Institution des Papsttums beruft sich zum einen auf die biblische Überlieferung, dass der Apostel Petrus von Jesus Christus zu seinem Nachfolger berufen worden sei (Matthäus 16,18). Zum anderen geht das Papsttum auf die Tradition der stadtrömischen Kirche zurück, wonach die Apostel Petrus und Paulus in Rom den Märtyrertod erlitten hätten. Keine andere Ortskirche beanspruchte dies für sich. Eine zweite Komponente war die christlich verstandene Romidee. Obwohl Bischöfe von Rom bereits in der Alten Kirche den Anspruch auf eine Führungsrolle in der Christenheit erhoben, erfolgte die Ausgestaltung des Papsttums erst im Mittelalter, vorbereitet durch die Kirchenreformbewegung des 11. Jahrhunderts. Die Bildung des Kirchenstaates festigte die Machtstellung des Papstes als weltliches Oberhaupt eines eigenen Territoriums in Mittelitalien. Dies ermöglichte dem Papst eine unabhängigere politische Rolle, führte aber auch zu Konflikten mit anderen Herrschern wie dem römisch-deutschen Kaisern und den Königen von Frankreich. Eine besonders enge Verbindung gingen seit Otto I. die mittelalterlichen Kaiser des Heiligen Römischen Reiches mit dem Papsttum ein; sie leiteten ihre imperial-sakrale Würde von der Krönung durch den Papst ab. Unter anderem um das Recht der Einsetzung von Bischöfen und des machtpolitischen Vorranges kam es zwischen dem Investiturstreit und der staufischen Herrschaft immer wieder zu schweren Auseinandersetzungen. Die Päpste riefen vom späten 11. bis 13. Jahrhundert mehrere Kreuzzüge aus, um das Heilige Land von den muslimischen Herrschern zurückzuerobern. Sie versprachen den Teilnehmern spirituelle Belohnungen wie Vergebung von Sünden und den Schutz der Kirche. Während des Avignonesischen Papsttums geriet das Papsttum unter die Kontrolle der französischen Krone, konnte aber auch, befreit von den Adelskämpfen in Rom, Hof- und Finanzstrukturen ausbauen. Innerkirchlich wirkten Konziliarismus und Episkopalismus als Gegengewichte. Gleichzeitig mit dem Verlust des Kirchenstaates 1870 fixierte das Erste Vatikanische Konzil zwei Papstdogmen: den gesamtkirchlichen Jurisdiktionsprimat und, darin eingebettet, die Unfehlbarkeit bei Ex-cathedra-Entscheidungen.