Geschichte der Ersten Kammer der Generalstaaten
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Die Geschichte der Ersten Kammer der Generalstaaten reicht bis in die Jahre 1814 und 1815 zurück. Damals entstanden die heutigen Niederlande als konstitutionelle Monarchie mit einem Zweikammersystem als Volksvertretung. Die Erste Kammer wird Senat genannt; ihre Zustimmung ist für Gesetze genauso wichtig wie die der Zweiten Kammer. Allerdings findet die eigentliche politische Auseinandersetzung in der Zweiten Kammer statt.
Das liegt zum Teil daran, dass die Zweite Kammer von Anfang an gewählt wurde. Die Mitglieder Erste Kammer hingegen wurden vom König ernannt. So galt die Erste Kammer als Bollwerk der Monarchie. Nach 1849 wurde die Erste Kammer indirekt gewählt, auf der Grundlage eines sehr strengen Zensuswahlrechtes. „Wahlmänner“ sind seitdem die Mitglieder der Provinzparlamente. In den Jahren von 1917 bis 1922 haben grundlegende Reformen das niederländische Parlament demokratisiert. Seitdem werden beide Kammern nach allgemeinem Wahlrecht für Männer und Frauen gewählt, die Erste Kammer aber immer noch indirekt über die Provinzparlamente.