Geschäftsfähigkeit
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In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden. Die Regelungen dienen dem Schutz derjenigen, deren geistige Entwicklung nicht das notwendige Maß an Einsicht für die Teilnahme am Rechtsverkehr hat. Die volle Geschäftsfähigkeit ist an die Volljährigkeit gekoppelt.
Die Geschäftsfähigkeit ist von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden, also von der Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürliche Personen sind bereits ab der Geburt rechtsfähig.