Generalvollmacht
Vertretungsmacht für alle erlaubten Bereiche / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter einer Generalvollmacht (englisch general power of attorney, französisch procuration pour l'assemblée générale, schwedisch Generalfullmakt) versteht man in der Wirtschaft die Erteilung von Vertretungsmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Stellvertretung erlaubt ist.