Gemeinschaftswaschküche (Deutschland)
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Die Gemeinschaftswaschküche ist eine vom Vermieter außerhalb der Mietwohnung zur Verfügung gestellte Räumlichkeit zur Aufstellung von Waschmaschinen und/oder Wäschetrocknern. In der Gemeinschaftswaschküche können sowohl Geräte aufgestellt werden, die den Mietern gehören als auch Geräte, die der Vermieter den Mietern zur Benutzung überlässt. Wichtig ist, dass die Betriebskosten den einzelnen Mietern zugeordnet werden können.
Die Gemeinschaftswaschküchen gehen zurück auf die öffentlichen Waschplätze und Waschküchen des Mittelalters.