Fähigkeit
Vermögen einer Person, Handlungen auszuführen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Fähigkeit (Begriffsklärung) aufgeführt.
Fähigkeit ist allgemein bei Personen, Tieren oder Sachen die Gesamtheit der zur Ausführung einer bestimmten Leistung erforderlichen Bedingungen. Diese unspezifische Definition wird in einzelnen Fachgebieten konkretisiert.