Fußgängerzone
Verkehrsfläche, auf der Fußgänger ausschließliches Nutzungsrecht (oder Vorrang) gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Fußgängerzone (in Österreich auch Fußgeherzone, bis 2013 in Deutschland offiziell Fußgängerbereich; norddeutsch auch Gehstraße, v. a. im Kreis Dithmarschen) ist eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger Vorrang oder ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben.[1] Meist haben diese, vor allem der motorisierte Verkehr, nur zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel zur Anlieferung von Waren oder als Anwohner) ein Zuwegerecht. Die Fußgängerzone kann aus mehreren Fußgängerstraßen bestehen und liegt meistens im Innenbereich einer Stadt, eines Stadtteils oder einer Siedlung.
Die Straßenraumgestaltung ist an die Bedürfnisse des Fußverkehrs angepasst, durch ansprechende Oberflächengestaltung des Belages und Ausstattung mit Möblierung (Bänke, Beleuchtung, Brunnen und Bäume) wird eine gestalterische Wirkung erzeugt, die die Aufenthaltsqualität erhöhen soll. Fußgängerzonen sind oft gesäumt von Geschäften, Restaurants, Cafés und touristischen Zielen.