Freistellung (AEG)
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Die Freistellung ist ein Verfahren nach § 23 AEG, mit dem eine (ehemalige) Betriebsanlage einer Eisenbahn diese Eigenschaft auch rechtlich verliert.
Die Freistellung ist ein Verfahren nach § 23 AEG, mit dem eine (ehemalige) Betriebsanlage einer Eisenbahn diese Eigenschaft auch rechtlich verliert.