Freie
Angehörige eines Standes, die über Freizügigkeit, Rechtsfähigkeit und z. T. politische Teilhabe verfügen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Freie?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Dieser Artikel behandelt die Angehörigen eines Standes. Zum Todesopfer an der Berliner Mauer siehe Lothar Fritz Freie; zu anderen Bedeutungen siehe Freye.
Freie bezeichnet die Angehörigen eines Standes, die im Gegensatz, z. B. zu Sklaven oder Leibeigenen, über Freizügigkeit, Rechtsfähigkeit und z. T. politische Teilhabe verfügen. Im Römischen Reich hießen sie līberi, bei den Sachsen Frilinge.