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Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland
jahrzehntelanger Disput / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland ist ein jahrzehntelanger Disput, der seit dem Jahr 2000 auf höchster politischer Ebene diskutiert wird. Es geht dabei um Fluglärm über Gemeinden in Süddeutschland, den Flugzeuge verursachen, die den Schweizer Flughafen Zürich anfliegen.
Lage des Flughafens Zürich |
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/59/S%C3%BCdanflug_Zollikerberg.jpg/640px-S%C3%BCdanflug_Zollikerberg.jpg)
Beide Seiten erklären, eine faire Verteilung der Lasten anzustreben. Doch dabei zählt die deutsche Seite die Anzahl der Flugbewegungen und findet es unfair, dass 90 Prozent aller Anflüge über deutsches Gebiet führen (vor 2002), während die Schweizer Seite die Lärmbelastung nach betroffenen Personen zählt. Danach sei es unfair, wenn seit 2003 rund um den Flughafen Zürich in der Schweiz rund 210.000 Personen und in Deutschland 750 Personen eine Fluglärmbelästigung von 50 Dezibel ertragen müssen.
Nachdem ein 2001 ausgehandelter Staatsvertrag vom Schweizer Parlament abgelehnt worden war, begrenzte die deutsche Seite 2003 einseitig die Anzahl der Überflüge und verbot für die Zeit zwischen 21 und 7 Uhr An- und Abflüge ganz. Seither spielt sich der Streit um die Fluglärmbelastung weitgehend innerschweizerisch im Kanton Zürich und dessen Nachbarkantonen Aargau, Thurgau und Schaffhausen ab. Anstelle der Zählung der Flugbewegungen wird dabei die tatsächliche Stärke und Dauer der Fluglärmbelastung als Maßstab der Verteilung vorgezogen, politisch umgesetzt im Zürcher Fluglärm-Index.
Nachdem Deutschland jahrelang auf der Beschränkung der Fluganzahl beharrt hatte und neue Verhandlungen abgelehnt hatte, erreichte die Schweizer Regierung bei einem Besuch von Bundeskanzlerin Merkel im April 2008, dass eine deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe zunächst eine objektive Grundlage für die Vergleichbarkeit der Fluglärmbelastung schaffen soll.
Es bestehen auch Kontakte zwischen den Schweizer Kantonen (AG, SH, TG und ZH) und dem Land Baden-Württemberg.