Handlungslehre (Strafrecht)
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Die Handlungslehren – als Bestandteil der allgemeinen Strafrechtslehre – setzen sich mit der Problematik auseinander, dass die Verübung einer Straftat als Normwiderspruch gesehen wird. In einer Gesellschaft anerkannte Rechtsnormen sollen taugliche Orientierung geben und rechtfertigen die Erwartungshaltung des Einzelnen an deren Einhaltung. Die strafrechtlichen Handlungslehren begründen – mit unterschiedlichen Ansätzen – die Rechtswidrigkeit menschlichen Handelns und rechtfertigen die Strafbarkeit bei Normverstößen. Eine besondere Bedeutung kommt der Funktion des Handlungsbegriffs zu.