Kennung
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Dieser Artikel behandelt die Kennung von Leuchtfeuern für die Schifffahrt sowie von Funkfeuern für Navigationszwecke. Für das amtliche Kennzeichen von Luftfahrzeugen im Sinne einer Registrierung siehe Luftfahrzeugkennzeichen, für die entsprechende Kennzeichnung von Kriegsschiffen siehe Schiffskennung, für Handelsschiffe Schiffsnummer.
Als Kennung eines Leuchtfeuers bezeichnet man die Eigenschaften, die in der Nacht dessen Identifizierung ermöglichen.
Die Kennung eines Funkfeuers für Navigationszwecke wird durch Modulation des Trägers übermittelt, in der Regel durch Morsecode.[1]