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Fährtürme (Trittenheim)
Denkmalgeschützte Gebäude an der Mosel / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die beiden Fährtürme von Trittenheim bilden das einzige noch erhaltene Fährturmpaar an der Mosel. Sie dienten als Teil der zwischen 1829 und 1908/1909 verkehrenden Pontenfähre als Fährleutewohnung (Behausung des Fährmannes oder Fergers) und zur Verankerung der Fährtaue, an denen die Gierseilfähre von der Moselströmung getrieben von Ufer zu Ufer geführt wurde.
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Der Pontenfährbetrieb wurde um 1908/09, dem Jahr der Fertigstellung der ersten Moselbrücke von Trittenheim, eingestellt. Im November 1991 wurden die Fährtürme von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Denkmalschutz gestellt.[1][2]