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Europäisches Parlament
supranationales Organ der Europäischen Union / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Europäische Parlament (inoffiziell auch Europaparlament oder EU-Parlament; kurz EP; lateinisch Parlamentum Europaeum) mit offiziellem Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen[2] Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Zuletzt wurde das Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024 gewählt. Das neu gewählte Parlament konstituiert sich am 16. Juli 2024.
Europäisches Parlament (EP)
Европейски парламент
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Basisdaten | |
Sitz: | Straßburg, Brüssel |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 17. Juli 1979 |
Abgeordnete: | 720 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 6. bis 9. Juni 2024 |
Nächste Wahl: | 2029 |
Vorsitz: | • Präsidentin Roberta Metsola (PN/EVP) • 14 Vizepräsidenten |
Sitzverteilung: | Gesamt: 720 Sitze (Liste der Abgeordneten)
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Website | |
europarl.europa.eu | |
Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg | |
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Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Auch in Bezug auf die Bildung der Exekutive, also die Wahl der Europäischen Kommission, wurden die Rechte des Parlaments schrittweise ausgebaut. So müssen sich die Kandidaten für die EU-Kommission zunächst einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und ihre Eignung und Befähigung für das vorgeschlagene Amt unter Beweis stellen. Diese Anhörung führt in der Regel der entsprechende Ausschuss des Europäischen Parlaments durch und alle Anhörungen werden per Web-Stream über die Website des Europäischen Parlaments auch öffentlich gemacht. Erst nach der erfolgreich bestandenen Anhörung kann das Europäische Parlament (Plenum) den Kandidaten zum Mitglied der EU-Kommission wählen.
Im Europäischen Parlament fehlt der für viele Parlamente typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, in denen die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es Abgeordneten nationaler Parlamente möglich ist.
Seit der Europawahl 2014 umfasst das Parlament maximal 750 Sitze zuzüglich des Präsidenten, also 751 Abgeordnete (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag). Ab 2024 hat das Parlament 720 Mitglieder. Das Parlament hat in der Wahlperiode 2024 bis 2029 acht Fraktionen sowie 32 fraktionslose Abgeordnete. In ihren Heimatländern sind diese Abgeordneten Mitglieder in rund 200 verschiedenen nationalen Parteien, die sich auf europäischer Ebene großenteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben.
Präsidentin des Europäischen Parlaments ist seit Januar 2022 Roberta Metsola. Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind neben Straßburg auch Brüssel und Luxemburg. Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.