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Erzbischof
Bischof einer christlichen Kirche mit besonderer Amtsstellung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel Erzbischof (Erz- von altgriechisch αρχή arché ‚Anfang‘, ‚Führung‘, in der abgeleiteten Bedeutung „Ober-“, und Bischof von επίσκοπος epískopos ‚Aufseher‘) wird von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Welcher Bischof den Titel tragen darf, ist von Kirche zu Kirche unterschiedlich geregelt. Folgende Fälle lassen sich in der römisch-katholischen Kirche unterscheiden[1]:
- Amtstitel eines Metropoliten, der eine Kirchenprovinz leitet
- Bischof, der einer Erzdiözese, nicht aber einer Kirchenprovinz vorsteht
- Bischof, dem der Ehrentitel vom Papst verliehen wurde
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(erkennbar am grünen Bischofshut (galero) mit zwanzig seitlich herabhängenden gleichfarbigen Quasten (fiochi) sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten erzbischöflichen Kreuz. Das Pallium weist darauf hin, dass dieser Erzbischof auch ein Metropolit ist.)
Nach deutschem Protokoll werden Bischöfe und Erzbischöfe mit der Anrede „Eure Exzellenz“ angesprochen.