Ersatzfreiheitsstrafe
Begriff aus dem Strafrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) ist eine Freiheitsstrafe, die vollzogen wird, wenn eine vom Gericht im Strafverfahren verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wird und auch nicht durch Zwangsvollstreckung beigetrieben werden kann, weil der Verurteilte entweder das Geld nicht hat oder es verbirgt. In Österreich kann eine Ersatzfreiheitsstrafe auch von einer Verwaltungsbehörde wegen der Nichtzahlung einer Verwaltungsstrafe angeordnet werden.