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Funkrufdienst in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
e*Cityruf, früher Cityruf, ist ein seit März 1989 bis heute betriebener und deutschlandweit verfügbarer Funkrufdienst in Deutschland.
Der öffentliche Cityruf-Probebetrieb wurde im November 1988 in Berlin und Frankfurt/Main aufgenommen, im März 1989 wurde Cityruf offiziell als Dienstleistung der Deutschen Bundespost TELEKOM eingeführt. Im Mai 1990 wurde er von der Deutschen Post in der Startregion Leipzig als einziger Funkrufdienst der DDR eingeführt, offensichtlich im Vorgriff auf die absehbare Wiedervereinigung.[1] Es war auf dem Gebiet der Deutschen Post bis 1991 der Aufbau von 12 Rufzonen geplant, sowie weitere,[2][3] die später zu noch größeren Funkzonen verbunden wurden. Zwischenzeitlich gehörte der Dienst der Deutschen Telekom.
Ende 1999 übernahm die Firma e*Message W.I.S. Deutschland GmbH, kurz e*Message, sämtliche Funkrufdienste von der DeTeMobil, darunter auch Skyper und Scall (beide inzwischen eingestellt).
Die Übertragung akustischer, numerischer und alphanumerischer Nachrichten ist möglich.
Die Teilnehmernummern müssen dem Absender vom Empfänger mitgeteilt werden. Mitteilungen können über Internet (Web, E-Mail), Modem und – auf T-Mobile beschränkt – per SMS aufgegeben werden. Des Weiteren ist die Rufaussendung per Telefon möglich:
Funkrufe, die über ein Web-Interface oder per E-Mail abgesetzt werden, sind für die regionale Rufaussendung (Deutschland ist dazu in 16 Regionen unterteilt) limitiert auf 200 Nachrichten pro Tag. Dieses relativ hohe Kontingent macht den Dienst zum Zweck der E-Mail-Benachrichtigung attraktiv. Ein Benachrichtigungsdienst wird unter dem Namen mAirGate von einer Privatperson betrieben und zur kostenlosen Nutzung angeboten. Für nationale Rufe, die immer im ganzen Sendegebiet ausgestrahlt werden, ist die Anzahl der Rufe auf verhältnismäßig wenige, nämlich 30 pro Tag, limitiert.[4]
Beim Cityruf wird unidirektionale Kommunikation auf einer im Vergleich zu anderen Mobilfunknetzen (zum Beispiel: Mobilfunk in GSM-basierenden Netzen) niedrigeren Frequenz zwischen Sender und Empfänger eingesetzt (POCSAG). Dabei wird für die Übermittlung von nur regional gültigen Nachrichten das Versorgungsgebiet in Teilgebiete eingeteilt, in denen die jeweiligen Sender im Gleichwellenbetrieb benutzt werden. Angrenzende Teilgebiete werden durch ein Zeit-Multiplexverfahren voneinander getrennt.
Vorteile von Cityruf:
Nachteil von Cityruf:
Die Dienste werden daher vor allem von Personen benutzt, die einer ständigen Erreichbarkeit bedürfen, zum Beispiel Rettungsdienste, Krankenhauspersonal, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Winterdienste, Service- und Bereitschaftstechniker, zumal im Cityruf-Dienst dieselbe Nachricht gleichzeitig an bis zu 200 Empfänger übermittelt werden kann. Neue Anwendungsfelder eröffnen sich in der Logistik-Branche (Lkw-Zulaufsteuerung) und in der Dienstleistungsbranche (Warteschlangen-Management) für Patienten (medizinische Zentren, Arztpraxen) und Kunden (Einkaufszentren, Baumärkten, Autowerkstätten, Friseursalons etc.). Baden-Württembergs Schulen nutzen den Dienst für die Benachrichtigung von Lehrern bei Amokläufen.[7]
Der Funknetzbetreiber e*Message befand sich bis November 2018 in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Braunschweig mit Apple. Das Unternehmen sah eine Verwechslungsgefahr mit dem Kurznachrichtendienst iMessage. E*Message nutzt seine Marke seit dem Jahr 2000, Apple brachte das Produkt iMessage 2011 auf den Markt. E*Message wollte erreichen, dass Apple den Namen iMessage nicht für professionelle Anwendungen verwendete. Am 21. November 2018 entschied das Landgericht Braunschweig, dass Apples Produkt iMessage keine Markenrechte an e*Message verletze. Es bestünde keine Verwechslungsgefahr, da die Tätigkeitsfelder beider Unternehmen unterschiedlich seien und auch unterschiedliche Zielgruppen hätten (Apples Kunden seien hauptsächlich Endverbraucher, während e*Message hauptsächlich von Feuerwehren oder Ärzten genutzt werde). Weiterhin stellte das Gericht fest, dass „eMessage“ gar nicht schutzfähig sei, da das „e“ lediglich für „elektronisch“ stehe und somit der Name nur den Geschäftsgegenstand beschreibe.[8][9]
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