Diskussion:Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
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Wichtiger Hinweis: Das nicht gerechtfertigte Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist in mehreren Staaten, unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich, strafbar; in Deutschland u. U. auch dann, wenn die Tat vom Ausland aus begangen wurde.
Die Löschung der Seite „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ wurde ab dem 22. Juli 2006 diskutiert und abgelehnt. Für einen erneuten Löschantrag müssen gemäß den Löschregeln neue Argumente vorgebracht werden.