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... zumindest nicht im Internet. Ich habe überall rumgegoogelt und stoße hundertfach auf Seiten in denen über das gesetz geschrieben wird. Besonders auf http://news.google.de. Aber der komplette Wortlaut mit allen Paragraphen ist nirgends vorhanden. Oder hat jemand einen Link? --Suricata 15:46, 14. Okt 2004 (CEST)
Im Internet nicht! Habe nach langer Suche das Buch "Der Lange Weg zur Volkswagenstiftung" von Rainer Nicolaysen gefunden. Auf Seite 476 ist die ursprüngliche Fassung des "Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mbH in private Hand" (=VW-Gesetz) zu finden.
Wer hat den Weblink zum Text des VW-Gesetzes raus genommen und vor allem wieso?
Es sollte jemand mal dazuschreiben, daß Porsche einen beträchtlichen Anteil der VW-Aktien erworben hat (ich weiß nicht genau einen wie großen) und seine Größe.
Mich wundert, dass es einer Klage auf EU-Ebene Bedarf um die Unzulässigkeit dieses Gesetzes festzustellen. Um deutschen Aktiengesetz ist in §12 klar geregelt, dass "Mehrstimmrechte unzulässig sind". Die Beschränkung des Stimmrechts eines Aktionärs über 20% bedeutet letztentlich, dass die anderen Aktionäre mehr Stimmrecht genießen als ihre Anteile verbriefen. Dieses würde also ein indirektes Mehrstimmrecht bedeuten, das nach Gesetz unzulässig ist. Sehe ich das richtig oder ist da ein Gedankenfehler drin? Bahnemann 15:05, 31. Jul. 2008 (CEST)
Versteh auch nicht warum man dazu die EU brauch und sich Deutschland so strikt dagegen verwehrt. Porsche ist ja kein russischer Oligarch pder arabischer Monarch. Man kann sich aus der EU ja nich rausnehmen wies einem passt. Aber gut ich komm auch aus Ludwigsburg bei Stuttgart und würde es gern sehen wenn Porsche VW übernimmt. Solang Porsche sich gscheit verhält.
Hier merkt eine IP an, dass der Kurztitel nicht mehr VWGmbHÜG, sondern VWAntRÜberfG lautet. --MannMaus 18:39, 16. Sep. 2008 (CEST)
Ich verstehe, dass der Kern des Gesetzes die Begrenzung auf Ausübung vom max. 20% der Stimmrechte auf der HAuptversammlung ist. Die Details bleiben im Artike aber völlig verborgen. Insbesondere frage ich mich was bei dieser (fiktiven) Konstellation geschieht:
Wie teilen sich jetzt die Stimmrechte auf? Niedersachsens und Porsches Stimmanteil beträgt dann ja zusammen 40%. Der Aktionär C darf dann wohl gemäß seiner Aktien wohl 8% alle Stimmen ausüben. Wer übt aber die restlichen 52% Stimmrecht aus? Bzw. wenn die niemand ausübt, weil es ja auch keinen weiteren Aktionär gibt, ist es dann so, dass man die insgesamt nach dem VW-Gesetz maximal auszuübenden Stimmen, also insgesamt die gedeckelten 48%, als 100% ansetzt, so dass sich folgende Stimmverhältnisse ergeben:
Auswirkungen:
Dies sind meine Mutmaßungen wie das funktioniert. Leider wird das im Artikel nicht so detailliert dargestellt. Könnte das bitte jemenad nachtragen? Und wenn dem so ist, wie ich das oben dargestellt habe, wieso gründet nicht Porsche zum Beispiel zwei Beteiligungsgesellschaften, die beide jeweils nur 35 % der Anteile halten? Auswirkung: zusammen würden sie dann über 40% der gedeckelten Stimmrechte, also 40%/68%=ca. 59% der ausübbaren Stimmrechte auf der Hauptversammlung verfügen. Wäre das rechtlich möglich oder untersagt auch dass das VW-Gesetz? Auch dazu steht leider nix im Artikel obwohl das doch recht aktuell ist und sicher keine nur juristische Fachfrage wäre (bin selber ja uahc kein Jurist)...KAnn sich dem jemenad annehmen -- TUBS 14:26, 8. Mai 2009 (CEST)
Ich denke, das VW-Gesetz wurde entsprechend angepasst, dass die Kommission keine Bedenken mehr hat. Die besonderen Stimmrechte und die Entsendung sollen doch jetzt in der VW Satzung gergelt sein. --89.182.205.119 18:36, 26. Sep. 2009 (CEST)
Den Aufbau der 1938/39 östlich von Fallersleben errichteten Fabrik finanzierte die DAF teilweise mit dem geraubten Vermögen aus der Zerschlagung der Gewerkschaften 1933.[1] Der staatliche Diebstahl von Gewerkschaftsvermögen und der Einsatz von Zwangsarbeitern bildeten eine finanzielle Grundlage des Konzerns.
Man kann der Auffassung sein, dass die Enteignung der Gewerkschaften rechtswidrig war. Ausdrücke wie "geraubtes Vermögen" und "staatlicher Diebstahl" sind dennoch Polemik und gehören nicht in eine Enzyklopädie. Insbesondere bleibt der Zusammenhang mit dem späteren VW-Gesetz unverständlich. Daher empfehle ich eine diesbezügliche Nachbesserung.-- 80.141.156.22 20:54, 30. Nov. 2010 (CET)
Gibt es nicht einen juristischen Grundsatz, nachdem Gesetze allgemein gehalten werden müssen, also nicht individuell für einzelne (in diesem Fall juristische) Personen gelten dürfen? Wenn ich da nicht schlicht falsch liege: Inwieweit ist dieses VW-Gesetz mit diesem Grundsatz vereinbar bzw. welche Überlegungen zu diesem Thema sind belegt? Im Artikel sollte etwas dazu stehen, finde ich. —Alfe 00:58, 25. Nov. 2011 (CET)
Der Abschnitt "Konflikt mit der EU" bedarf einer Überarbeitung. Er ist auf dem Stand Ende 2008, also drei Jahre alt. Seitdem ist einiges passiert. --Forevermore 17:20, 26. Nov. 2011 (CET)
es ist auf Stand 2013 aktualisiert - ich nehme den Baustein raus. --Cholo Aleman (Diskussion) 19:11, 7. Okt. 2015 (CEST)
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