Direktor (Amtsbezeichnung)
Amtsbezeichnung in Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Direktor ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung, meist im zweiten Beförderungsamt. Die Grundamtsbezeichnung Direktor darf nur mit einem Zusatz verliehen werden. Häufigster Zusatz ist Regierungs-; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsdirektor und wird grundsätzlich in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt.