Deutsche in der Ersten Tschechoslowakischen Republik
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Als Deutsche in der Ersten Tschechoslowakischen Republik werden die Angehörigen der deutschsprachigen Minderheit bezeichnet, die innerhalb der 1920 im Vertrag von Saint-Germain festgelegten Grenzen des neu gegründeten tschechoslowakischen Staates lebte.
Nach der Proklamation der Tschechoslowakei (ČSR) am 28. Oktober 1918 verloren die dort lebenden Deutschösterreicher die dominierende politische Rolle, die sie in der Habsburgermonarchie bis zu deren Zusammenbruch gespielt hatten. Die Siegermächte des Ersten Weltkriegs betrachteten Tschechen und Slowaken als Verbündete und gestanden dem neuen Staat im Wesentlichen die Grenzen zu, die ihre Führer Tomáš Garrigue Masaryk, Edvard Beneš und Milan Rastislav Štefánik auf den Pariser Friedenskonferenzen 1919 gefordert hatten. Entgegen dem von den Alliierten propagierten Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde dabei auf die ethnische Zusammensetzung der betroffenen Regionen und den Willen ihrer Bevölkerung kaum Rücksicht genommen. Die Tschechoslowakei stimmte jedoch einem Vertrag zum Minderheitenschutz zu und garantierte auch Deutschen, Ungarn und Ruthenen alle staatsbürgerlichen Rechte.
Anfängliche Autonomiebestrebungen verloren daher im Laufe der Zeit an Stoßkraft und entwickelten sich zu Forderungen nach politischer Gleichberechtigung. Eine erste Verständigung zwischen Deutschen und Tschechoslowaken kam 1926 zustande, als Vertreter deutscher Parteien (s. u.) an der Regierung beteiligt wurden. Im Streit zwischen Aktivisten und Negativisten, also zwischen deutschen Befürworten und Gegnern des tschechoslowakischen Staats, setzten sich jedoch letztere in den 1930er Jahren durch. Die Sudetendeutsche Partei unterstützte Hitlers Aggression gegen die Tschechoslowakei. Im September 1938 verschärfte Deutschland die Sudetenkrise, und im Rahmen ihrer Appeasement-Politik stimmten Frankreich und Großbritannien im Münchner Abkommen der durch Kriegsdrohung erzwungenen Abtretung der deutschen Siedlungsgebiete, des Sudetenlandes, an das Deutsche Reich zu.