Die Deutschen Weinprinzessinnen sind die Vertreterinnen der Deutschen Weinkönigin. Pro Jahr erhalten diejenigen Bewerberinnen, die im 2. Wahlgang der Deutschen Weinkönigin unterlegen sind (maximal drei), den Titel einer Weinprinzessin. Sie sind damit ebenso wie die Weinkönigin im Auftrag des Deutschen Weininstitutes Repräsentantinnen des deutschen Weines.