Denkmalschutzgesetz (Hamburg)
Landesgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Denkmalschutzgesetz regelt den Denkmalschutz auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist eines von 16 Landesdenkmalschutzgesetzen in Deutschland mit der Gesetzgebungskompetenz für den Denkmalschutz bei den Bundesländern (Art. 30 GG). Ausführende Stelle ist die Behörde für Kultur und Medien mit dem zugehörigen Denkmalschutzamt Hamburg. Die Aufgaben der Bodendenkmalpflege werden vom Archäologischen Museum Hamburg durchgeführt.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Denkmalschutzgesetz |
Abkürzung: | DSchG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Hamburg |
Rechtsmaterie: | Denkmalschutz, Kulturschutzrecht |
Fundstellennachweis: | |
Erlassen am: | 5. April 2013 |
Inkrafttreten am: | 1. Mai 2013 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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