Datenschutzgesetz (Österreich)
österreichisches Gesetz zum Umgang mit personenbezogenen Daten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Datenschutzgesetz regelt gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung den Schutz personenbezogener Daten in Österreich. Als solche gelten etwa E-Mail-Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Diese oder ähnliche Angaben dürfen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen nur in speziellen Fällen weitergegeben werden. Die Datenschutzbehörde ist durch dieses Gesetz eingerichtet.
Basisdaten | |
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Titel: | Datenschutzgesetz |
Langtitel: | Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten |
Abkürzung: | DSG |
Früherer Titel: | Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Datenschutzrecht |
Inkrafttretensdatum: | 1. Jänner 2000 (BGBl. I Nr. 165/1999) |
Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 14/2019 |
Gesetzestext: | Datenschutzgesetz im RIS |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Das erste Datenschutzgesetz wurde mit dem BGBl. Nr. 565/1978 installiert. Österreich war damit einer der ersten europäischen Staaten mit einer eigenen Behörde für den Datenschutz.[1] Mit diesem wurde auch die Datenschutzkommission geschaffen (seit 2012 Datenschutzbehörde, DSB). Das Datenschutzgesetz setzt die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) in nationales Recht um und wurde 2005 grundlegend novelliert. Mit der DSG-Novelle 2013 (BGBl. I Nr. 83/2013 vom 23. Mai 2013) wurde die Datenschutzkommission durch die Datenschutzbehörde abgelöst.