Datei:Royal_warrant_Bavaria_Castell_1895.gif
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Originaldatei (910 × 1.426 Pixel, Dateigröße: 129 KB, MIME-Typ: image/gif)
Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.
BeschreibungRoyal warrant Bavaria Castell 1895.gif |
Deutsch: Text der Hoflieferantenurkunde:
Im Namen Seiner Majestät des Königs Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold Des Königreichs Bayern Verweser haben Sich durch Allerhöchste Entschließung vom 28. vorigen Monats allergnädigst bewogen gefunden dem Schuhmachermeister Eduard Meier in München auf solange Allerhöchstdieselben nicht anders zu verfügen geruhen, den Titel eines Königlichen Hoflieferanten für seine Person zu verleihen. Hierüber geht demselben zu seiner Legitimation gegenwärtige Eröffnung mit dem Bedeuten zu, daß mit dem verliehenen Titel die Befugnis zur Führung des Königlich bayerischen Wappens in der Firma verbunden ist. Dasselbe auch als Siegel, Siegelmarke oder sonst wie zu gebrauchen, ist unstatthaft. Schließlich wird bemerkt, daß der Königliche Hoftitel einen Anspruch auf Lieferungen zu Hof nicht begründet.
Königl. Obersthofmeister Stab
English: Royal Warrant of Appointment of Bavaria given to Count zu Castell on March 7, 1895. |
|||||
Datum | ||||||
Quelle | [1] | |||||
Urheber | Königl. Obersthofmeister Stab | |||||
Genehmigung (Weiternutzung dieser Datei) |
|
Bildnotizen InfoField | Diese Datei ist annotiert: Betrachte diese auf Commons. |
Im Namen Seiner Majestät des Königs
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold Des Königreichs Bayern Verweser
haben Sich durch Allerhöchste Entschließung vom 28. vorigen Monats allergnädigst bewogen gefunden dem Schuhmachermeister Eduard Meier in München auf solange Allerhöchstdieselben nicht anders zu verfügen geruhen, den Titel eines
Königlichen Hoflieferanten
für seine Person zu verleihen.
Hierüber geht demselben zu seiner Legitimation gegenwärtige Eröffnung mit dem Bedeuten zu, daß mit dem verliehenen Titel die Befugnis zur Führung des Königlich bayerischen Wappens in der Firma verbunden ist. Dasselbe auch als Siegel, Siegelmarke oder sonst wie zu gebrauchen, ist unstatthaft. Schließlich wird bemerkt, daß der Königliche Hoftitel einen Anspruch auf Lieferungen zu Hof nicht begründet.
München, den 7. März 1895
Königl. Obersthofmeister Stab
Graf zu Castell
Gebühr 150 Mk.
In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
7. März 1895Gregorianisch
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.
Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuell | 18:39, 18. Jan. 2011 | 910 × 1.426 (129 KB) | Gryffindor | {{Information |Description={{de|Text der Hoflieferantenurkunde: Im Namen Seiner Majestät des Königs Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold Des Königreichs Bayern Verweser haben Sich durch Allerhöchste Entschließung vom 28. vorigen Monats allergn |
Dateiverwendung
Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei:
Globale Dateiverwendung
Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei: