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Hauptorgan einer Studentenverbindung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Convent (auch Konvent; von lat. conventus: „Zusammenkunft“) ist das maßgebliche Organ in der Constitution von Studentenverbindungen.[1][2] Unter den Stimmberechtigten (alle Anwesenden mit Ausnahme des Conventsleiters; dies ist meist der Senior der Aktivitas (x) bzw. der Altherrenschaft (AHx), falls anwesend) herrscht Wahlgleichheit.[3] Dass dieses „basisdemokratische“ Conventsprinzip dem Führerprinzip zuwiderlief, war einer der zentralen Konfliktpunkte in der Zeit des Nationalsozialismus.
Convente kommen in vielen Arten und Ausprägungen vor. In manchen Korporationsverbänden heißen sie anders als hier aufgeführt.
Zu Conventen sind in der Regel ausschließlich Mitglieder der betreffenden Studentenverbindung zugelassen. Traditionell gilt das Conventsgeheimnis für den Verlauf der Verhandlungen des Convents. Die Ergebnisse werden dagegen meist verbindungsintern und teilweise auch extern kommuniziert. Durch das Conventsgeheimnis wird das offene Wort auf dem Convent ermöglicht. Das Verletzen des Conventsgeheimnisses wird bestraft, je nach Schwere auch mit dem Ausschluss aus der Verbindung. Das Conventsgeheimnis war für Studentenverbindungen auch stets ein Mittel zur Vertraulichkeit und Geschlossenheit bei feindlichen Angriffen von außen, etwa in der Zeit des Nationalsozialismus.[4]
Zum Corpsburschenconvent eines Corps gehören die Chargierten, die aktiven Corpsburschen (CB), die Inaktiven (iaCB) und die Corpsschleifenträger (IdC). Füchse und Conkneipanten haben weder Sitz noch Stimme. Der ordentliche Corpsburschen-Convent (oCC) tritt während des Semesters allwöchentlich zusammen. Außerordentliche CC (aoCC) können jederzeit anberaumt werden. Geleitet wird der CC vom Senior. Seine Stimme gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Außer bei Strafsachen in eigener Angelegenheit ist Stimmenthaltung verpönt. Wenn ein Corpsstudent bei sich falsches Verhalten erkennt, hat er es selbst dem CC zur Bewertung anzuzeigen.[5]
Das höchste Gremium eines Corps ist der Feierliche Corpsburschen-Convent (FCC), der in der Regel einmal jährlich beim Stiftungsfest zusammentritt. In manchen Corps haben auch die Alten Herren Stimmrecht. Andere Bezeichnungen für FCC sind Generalconvent (Österreich) oder Bundesconvent (Lebenscorps).
Nach jeder Mensur tritt der Mensuren-Convent (MC) zusammen, der die Partie bewertet und entscheidet, ob sie genügt. Der MC wird vom Consenior geleitet. Die erste Mensurbeurteilung kommt dem jüngsten Corpsburschen zu. Zuletzt bewertet der Consenior Moral, Technik und Angriffsgeist des Paukanten.
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