Bevollmächtigte der Landesregierungen
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Bevollmächtigte der Landesregierungen sollten die Interessen der Einzelstaaten bei der deutschen Zentralgewalt 1848/1849 vertreten. Trotz gegenteiliger Bemühungen vieler Staaten bildeten sie kein eigenes (formelles) Gremium, weil die Zentralgewalt dies ablehnte. Aus Konkurrenzdenken heraus schwächte die Zentralgewalt die Rolle der Bevollmächtigten, die sonst eine wichtige Stütze für das deutsche Einigungsstreben hätten sein können.