Benutzerin:Leserättin/Frauenrechte in Island
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Bis weit ins 20. Jahrhundert hatten Frauen in Island nicht die gleichen Rechte wie Männer.
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Die Isländer hatten 1262 den norwegischen König als ihr Staatsoberhaupt akzeptiert. Ab 1380 war Norwegen und damit Island unter dänischer Herrschaft. 1845 stellte der Dänische König wieder das Althing her, das bis 1262 bestanden hatte und die Geschicke Islands geregelt hatte. Nun sollte das Althing als modernes Parlament für Irland wirken, das aber zunächst nur beratende Funktion hatte. Das Wahlrecht war auf Männer beschränkt, die ein bestimmtes Alter erreicht hatten, Land besaßen und Steuern bezahlten. Erst 1874 erhielt der Althing legislative und finanzielle Befugnisse in internen Angelegenheiten.
1850 wurde das Erbrecht geändert, womit Frauen die gleichen Erbschaftsrechte erhielten wie Männer. 1861 wurden unverheiratete Frauen die Geschäftsfähigkeit zugesprochen.[1]
1882 erhielten unverheiratete Frauen und Witwen, die Steuern zahlten, aber keine Dienstbotinnen waren, in Reykjavík das kommunale aktive Wahlrecht. Dies betraf nur eine kleine Gruppe von Frauen, das passive Wahlrecht blieb ihnen zudem verwehrt.[2]