Zurück nach einer kurzen Auszeit

Meine kurze Auszeit wurde irgendwie länger als geplant. Kann mir jemand ein Diff schicken? Nichts großes, nur was sich so zwischen 2009 und 2019 geändert hat.

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schön, dass du auf meiner Seite vorbeischaust. Ich bin im RL Wissenschaftlerin und befasse mich mit Recht und IT. Hier schreibe ich aber zu allem, woran ich gerade Interesse habe oder was mir als roter Link über den Weg läuft; das reicht von Memphitische Theologie (2005) bis Castillo de La Mota (2019). Oft mache ich auch einfach nur Qualitätssicherung oder überprüfe die letzten Änderungen auf Vandalismus. Meinen Benutzernamen habe ich übrigens nach ihr gewählt. Wenn du Fragen, Anmerkungen oder Kritik äußern möchtest, melde Dich einfach auf meiner Diskussionsseite und hinterlasse mir dort eine Nachricht.

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Sechmet


Nationalsozialistische Rechtspolitik, Rechtswissenschaft im Nationalsozialismus, American Cheese


Review des Tages

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Der Young-Plan (auch Neuer Plan) war der letzte der Reparationspläne, die die Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reichs auf Grundlage des Versailler Vertrags regelten. Er wurde von einem Gremium internationaler Finanzexperten vom Februar bis Juni 1929 in Paris ausgehandelt, die endgültige Ausformulierung erfolgte auf zwei Regierungskonferenzen im August 1929 und im Januar 1930 in Den Haag. Der Young-Plan trat am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft und setzte eine durchschnittliche Annuität von rund zwei Milliarden Reichsmark fest, die zum überwiegenden Teil in Devisen zu zahlen waren. Er sollte bis 1988 gelten, wurde aber nach nur einem Jahr Laufzeit im Juni 1931 durch das Hoover-Moratorium ausgesetzt und im Juli 1932 von der Konferenz von Lausanne aufgehoben. Namensgeber war der amerikanische Diplomat Owen D. Young. Die Bewertung des Young-Plans ist in der Forschung umstritten. Der Politikwissenschaftler Werner Link schreibt, dass im Vergleich der Ergebnisse der Haager Konferenzen zum Status quo ante „die direkten, indirekten und potentiellen Vorteile eindeutig auf Seiten Deutschlands“ lagen. Der Wirtschaftshistoriker Gerd Hardach nennt ihn einen „realistischen Kompromiß“; dass die deutsche Seite ihn als Misserfolg ansah, sei nur mit deren unrealistischen Erwartungen zu erklären. Auch für den Historiker Peter Krüger war der Young-Plan ein Erfolg für Deutschland, da er die hohen Annuitäten des Dawes-Plans senkte, die absehbar zu einer Transferkrise geführt hätten, und Deutschland gleichzeitig die Eigenverantwortung einen Transferaufschub gegeben hätten.

Der australische Historiker Bruce Kent dagegen meint, dass der Young-Plan wie alle anderen Reparationspläne zuvor, nicht auf einer realistischen Einschätzung der deutschen Zahlungsfähigkeit beruhte, sondern auf den Bedarfen der Gläubigerstaaten. In der Weltwirtschaftskrise sei diese „ökonomische Absurdität“ dann zusammengebrochen. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der deutsche Historiker Henning Köhler: Er nennt den Young-Plan einen „wirtschaftlichen Schönwetter Plan, der nur bei weiterem Zufluß ausländischer Kredite und einer halbwegs befriedigenden Wirtschaftslage funktionieren konnte“. Laut dem Wirtschaftshistoriker Albrecht Ritschl betrug die deutsche Auslandsverschuldung einschließlich der Reparationen 1929 90 % des Sozialprodukts. Damit „schien eine Schuldenkrise geradezu vorprogrammiert.“ Die Historikerin Ursula Rombeck-Jaschinski sieht die Vorteile des Young-Plans fast ausschließlich auf der politischen Seite. Wirtschaftlich habe er insbesondere durch seine lange Laufzeit von fast sechzig Jahren eine Verschlechterung gegenüber dem Dawes-Plan dargestellt.


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