Benutzer Diskussion:Este
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haie Este, Willkommen bei Wikipedia!
Es freut mich, dass Du zu uns gestoßen bist. In Hilfe und FAQ kannst Du Dir mal einen Überblick über unsere Zusammenarbeit verschaffen. Fragen kannst Du am besten hier stellen, ich (und die meisten Wikipedianer) helfen gerne.
ich habe gerade den Artikel Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wieder hergestellt. Bitte beachte, dass die sachen die dort stehen nur für deutschland gelten und daher auch so stehen bleiben müssen, da wir auch österreicher und schweizer haben die deutsch sprechen ;o) ... und bitte leg keine Überschriften an wenn darunter kein Inhalt kommt! ... so bei fragen kannst du mir gerne etwas auf meine diskussionsseite schreiben! ...Sicherlich 00:51, 16. Jan 2005 (CET)
- Hallo Sicherlich,
zur Rückgängigmachung meiner Änderungen beim Stichwort "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb": 1. Der Artikel ist sprachlich ziemlich verunglückt, deshalb ziehe ich im Zweifel den reinen Gesetzestext vor. 2. Ist es so, dass bei jedem Artikel zum Steuerrecht extra erwähnt werden muss, dass es sich um deutsches Steuerrecht handelt? Este 01:24, 16. Jan 2005 (CET)
- dann verbessere ihn; der Gesetztestext ist für mich die schlechtere Varianten; wenn jemand den Text lesen will kann er ein Gesetzt nehmen; Copy und paste aus Gesetztestexten ist nicht was in die WP soll - bei sowas im zweifel auch der ganze artikel gelöscht - bitte beachte den "Oma-Test" ... der text sollte möglichst auch einem Laien ermöglichen zu verstehen worum es geht
--- Einem interessierten Leser dieser Enzyklopädie nutzt es wenig, wenn irgendjemand mit eigenen Worten eine Rechtslage beschreibt, die meilenweit von der gesetzlichen Regelung entfernt ist.Este 09:50, 16. Jan 2005 (CET)
- meilenweit entfernt ist klingt toll, ist aber im vorliegenden fall reichlich übertrieben; es ist nicht der gesetztestext ja ... auf den kann man ja verlinken ... ein jurist wird sich keinen rat bei WP suchen und rechtsberatung gibt WP auch nicht
- ja; denn z.B. Einkommensteuer gibt es auch in anderen Ländern ... und viele andere Steuern gibt es da auch ... außerdem könnte ein leser per klicken auf "zufälligen Artikel" dorthingelangen und er sollte schon wissen worum es geht und wo das gilt usw.
--- Ich bezweifle sehr, dass vor allem die letzten beiden Sätze des Artikels irgendetwas zum Verständnis beitragen oder einem der zufällig auf diesen Artikel aufmerksam wird, sagen, worum es geht. Este 09:50, 16. Jan 2005 (CET)
- du kannst ja ausbauen .. da spricht nichts dagegen ...
- nur als vorsicht ich habe mir deine sonstigen bearbeitungen nciht angeguckt; stell bitte KEINE gesetzestexte ein; wikipedia ist eine enzyklopädie und keine gesetzestextsammlung. Gesetzte wenn sie denn wert sind in die WP zu kommen sollen erläuterte werden und zwar so, dass sie den Oma-Test bestehen...Sicherlich 08:54, 16. Jan 2005 (CET)
--- Du kannst dir gerne meine bisherigen Beiträge ansehen und wenn du Lust hast, auch alle rückgängig machen. Ich hatte die Idee von Wikipedia so verstanden, dass die Beiträge hilfreich sein sollen - und das sind sie sicher nicht, wenn jeder mit eigenen Worten ein so schwieriges Rechtsgebiet wie das Steuerrecht beschreiben will. Eine gewisse Nähe zum Gesetzestext ist m.E. schon erforderlich. Oma-Test bestehen kann ja wohl nicht bedeuten, dass sich jeder Steuerfachmann, der sich hierher verirrt, sich mit Schaudern wenden muss! Este 09:50, 16. Jan 2005 (CET)
- ich habe nicht vor das zu tun ... aber Gesetztestexte zu kopieren hilft nicht; jeder der ein aktuelles gesetz sucht findet bin Justizministerium die sicherere quelle .... wir sind eine Enzyklopädie ... daher verständlich beschreiben worum es geht gesetze sind meist nur für juristen wirklich verständlich ;) ... und schaudern ist nicht nötig; man kann Gesetze sicherlich auch so darstellen das die Oma weiß worum es geht und es trotzdem korrekt ist ... es hilft auch "seicht" anzufangen und dann später in details zu gehen ... unter weblinks dann ein link zum gesetzestext und alles schwupps passt es ;o)
--- Lieber Sicherlich, ganz habe ich dich immer noch nicht verstanden. Der Weblink verweist ja direkt auf den Gesetzestext. Soll der Artikel jetzt eigentlich eine Kommentierung des Gesetzestextes sein oder eine Ergänzung - oder was? Dann müßte der Leser aber erst doch den Gesetzestext lesen, sonst versteht er ja die Kommentierung nicht. Frage: Der Weblink verweist ja offensichtlich auf die juris-Texte. Ist denn das ohne Quellenangabe zulässig? Este 10:30, 16. Jan 2005 (CET)
Guten Morgen, mein lieber Sicherlich, ich habe meine Stellungnahme oben unmittelbar unter deinen Bemerkungen angefügt. Este 09:50, 16. Jan 2005 (CET)
- guten morgen este .. ich auch ;) .... bitte nicht! abschrecken lassen von mir! ... du möchtest der Wikipedia helfen; ich auch ... und dazu bedarf es diskussionen ... nicht persönlich oder irgendwie nehmen ... ich stelle meine sicht der dinge dar du die deine .. solange wir uns wirklich zuhören und über die arguemente des anderen nachdenken kann das sehr sehr hilfreich sein! ...Sicherlich 10:05, 16. Jan 2005 (CET)
- ich mache mal hier weiter, sonst findet sich ja keiner raus ;) ... also hier mal der link zu der veränderung durch dich; der weblink war weg, Deutschland war weg, gemeinnütziger verin war weg (in dem fall wohl bedeutend!) Gewinnerzielungsabschicht war weg, verweis auf zweckbetrieb war weg ... hinzu kamen Überschriften ohne Inhalt, was nicht sinnvoll ist ... daher habe ich die sachen rückgängig gemacht .... der weblink; wenn du einen besseren hast kein problem, der Text zu WGB ist aber korrekt und hat sich in letzer zeit auch nicht geändert .. und wer wenn nicht das justiz-ministerium kann wohl sein okay zu gesetzestexten geben? ...Sicherlich 11:28, 16. Jan 2005 (CET)
- 1.Dann müßte jeder Artikel zur Kategorie Recht beginnen mit "In Deutschland gilt ...". 2. Im ersten Teil des ersten Satzes ist von gemeinnütziger Organisation die Rede, danach dann plötzlich von Verein - was also? 3.Gewinnerzielungsabsicht ist sehr wohl vorhanden - "Absicht, Gewinn zu erzielen" - oder nicht? 4. Und dein Hinweis auf das Stichwort Zweckbetrieb, das nicht ausgefüllt ist, ist auch nicht hilfreich. 5. Du verwendest die Abkürzung WGB ohne sie vorher zu erläutern - entspricht das den Konvetionen? 6. Ich habe keinen Zweifel, dass der Gesetzestext auf den du verlinkst, korrekt ist. Meine Frage war aber, ob eine Verlinkung auf juris-Texte ohne ausdrückliche Kennzeichnung erlaubt ist.
Este 12:38, 16. Jan 2005 (CET)
- 1. wenn sie nur das deutsche recht beahndeln und nicht auch allgemen reden bzw. österreichisch oder schweizer oder ähnliche befassen ja
- 2. ich glaube es gibt das nur bei gemeinnützigen vereinen (glauben heißt nicht wissen .. wenn du es weißt korrigiere es!)
- 3. gewinnerzielungsabsicht ist bei einem WGB nicht zwingend
- 4. doch .. weil jemand der etwas weiß es anlicken kann und es erstellen kann .. bzw. wenn jemand es erstellt ist es dann blau .. wikipedia-prinzip
- 5. nein .. schon geändert ;)
- 6. ? wüßte nicht warum nicht?!? .. was soll da gekennzeichnet sein? ...Sicherlich 12:51, 16. Jan 2005 (CET)
- zu 1. - dann hast du ja viel zu tun - aber vielleicht sollte man das doch einmal zu Gegenstand einer Diskussion machen. Ich finde, dann sollte man besser die Kategorie in "Steuerrecht Deutschland" umbenennen.
zu 2. - Ich halte es für grob fahrlässig, steuerliche Themen mit Halbwissen zu behandeln. zu 3. Das war nicht die Frage: Du hast behauptet nach meiner Änderung wäre Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr erwähnt gewesen. War es aber doch "Absicht Gewinn zu erzielen" = Gewinnerzielungsabsicht zu 4. Ach - und in welchem Zusammenhang steht der Zweckbetrieb mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? zu 6. Die juris GmbH ist ja wohl ein "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" der Gesetzestexte in einer bestimmten Weise aufbereitet. Sollte man nicht fairerweise bereits beim Link darauf hinweisen, dass dieser auf eine Seite der juris-GmbH führt. Este 13:07, 16. Jan 2005 (CET)
- 1. selbst dann musst du es klar im artikel erwähnen; nicht jeder kennt die WP-Technik von kats unter unterkats usw. und was ist schlimm daran zu sagen das es um deutschland geht? .... die kat würde aber nicht helfen wenn in eiem artikel sowhohl das deutsche, österreichische usw. system der Einkommensteuer erwähnt wird .. eine trennung ist nicht immer sinnvoll
- 2. ich nicht, deshlab steht unter der Rechtshinweis - wir sind KEINE Rechtsauskunft (was wir auch nciht dürften weil ...blabla ;o) )
- 3. huch .. hatte ich überlesen
- 4. dazu am einfachsten ein link:
- 6. kann man gerne tun ... weiß zwar nicht was unfair ist wenn man es nicht tut aber mir egal ...Sicherlich 13:50, 16. Jan 2005 (CET)
--- Hallo este, ich habe erst jetzt die neuen Seiten über diverse Steuern angeschaut. Du hast selbst oben geschrieben. Dann müßte jeder Artikel zur Kategorie Recht beginnen mit "In Deutschland gilt ...".
Jetzt denke dich in irgend eine Person auf der Welt, der zufällig auch deutsch kann und so eine Seite sieht. Wo soll der sehen, wo so ein Gesetz gilt. Es muss ja nicht einmal aus dem deutschsprachigen Raum sein, sondern kann in Djibouti oder Südafrika gelten. Aber wehe wenn bei einem Artikel von uns nicht Österreich dazu schreibe - da war schon großes Geschrei. Bitte überleg mal -- K@rl 22:58, 22. Jan 2005 (CET)