Benutzer Diskussion:AHK
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Dabei seit 5. August 2003.
Hallo,
schön dass Sie hier mitarbeiten. Es ist natürlich auch möglich ohne Anmeldung hier mitzuarbeiten. Aber anstatt sich darauf zu verlassen das die IP-Adresse gleich bleibt wäre es sicherer sich mit einem Phantasienamen anzumelden.
Gruß: igelball 18:15, 11. Aug 2003 (CEST)
Diese IP ist (nach Nachfrage bei unserem Systemadministrator) an meinen Rechner gedongelt. Herzlichen Dank für die nette Aufnahme. --130.75.128.107 13:50, 30. Aug 2003 (CEST)
Hallo ...
Naja, noch bin ich ja nicht so ganz wirklich Juristin, was ist schon eine Erstsemesterstudentin im Vergleich mit einem Volljuristen? Aber ich bin guten Mutes, dass sich das in den nächsten Jahren ergibt. :o)
Gruß --Corny84 16:08, 8. Nov 2003 (CET)
--- Hallo 130.x. Was sollen denn diese Tabellen mit den "Basisdaten" in den ganzen Gesetzen? Sind ja vielleicht sinnvoll, aber es sieht zumindest im TSG absolut bescheiden aus, wo du es hingepackt hast. Plus, Trennungen mit <br> mitten im Wort sind gar nicht gut, denk doch bitte auch an die Leute mit Screenreadern usw. Apropos TSG - das TSG gehöre zum Verwaltungsrecht??? Wäre das nicht eher Personenstandsrecht oder sowas? Und, was ja schonmal gesagt wurde - es wäre irgendwie nett, wenn du dir einen Account zulegen würdest, mehr als einen Benutzernamen und ein Passwort muß man ja nicht angeben, schon die Mailadresse ist freiwillig. Es ist nur etwas seltsam, wenn man Leute mit "130.x" ansprechen muß. -- AlexR 15:13, 12. Jul 2004 (CEST)
Ich finde die Idee mit den Basisdaten ganz nett. Aber warum fällt das Betriebsverfassungsgesetz unter die Kategorie "Grundgesetz"? Auch wenn das BetrVG den Begriff "Verfassung" beinhaltet, hat es mit dem Grundgesetz, unserer "Verfassung" unmittelbar nichts zu tun. -- Heinz.Biermann 08:49, 21. Nov. 2006 (CET)
Ich habe das "Inverkehrbringen" im Sinne der EU-Richtlinien für die CE-Kennzeichnung beschrieben. Diese defintion ist wesentlich. Daß der begriff auch noch anders verwendet werden kann, ist klar. Du bist herzlich eingeladen, was dazuzuschreiben. Daß der Artikel in der jetzigen Form noch ausgebaut werden kann, ist mir auch klar. Eine Streichung ist IMHO nicht sinnvoll.
20.08.04: Hallo, dein Einwand, daß "Inverkehrbringen" auch in einem anderen Kontext relevant ist, ist unbestritten. Ich bin kein Jurist und habe daher von der von dir dargelegten Thematik keine Ahnung. Dafür bin ich eben im Bereich der CE-Zertifizierung und EU-Zulassung von Produkten tätig. Und der Begriff des Inverkehrbringens ist nicht für eine unter tausenden Richtlinien wesentlich, sondern für eine Vielzahl von Produkten, welche nur mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden dürfen. Ob das jetzt einen eigenen Eintrag rechtfertigt, ist eine andere Frage. Ich habe einen leeren Begriff vorgefunden, und diesen mal schnell mit Inhalt befüllt. Man kann natürlich der ANsicht sein, daß sowas nichts bringt, und daß ein Artikel fundiert sein muß, bevor er es wert ist, hier reingestellt zu werden. Dann kannst aber gleich zig Artikel in die Tonne treten. My 0.02 €
Bzgl. Inverkehrbringen: Ich bin was deine Vorschläge angeht, voll auf deiner Seite. Wärst du bitte so nett, und würdest diese auch zu dem Begriff hinzufügen? -- ghw 07:31, 27. Aug 2004 (CEST)