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Zeyala und die meisten Regierungen Lateinamerikas und der Karibik bestreiten, dass seine Entfernung aus dem Amt rechtmäßig war. Gerade lateinamerikanische Staatsführungen brachten die Befürchtung vor, dass der Umsturz eine neue Phase von Militärputschen in Lateinamerika einleiten könnte. In der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) gab es eine Übereinkunft, keinen Militärputsch in einem Mitgliedsland zu dulden.
Daneben existiert die These, dass es sich nicht um einen Putsch gehandelt habe, da Zelayas Verhaftung durch das Militär auf Grund eines Befehls des Obersten Gerichtshofs erfolgt sei. In Deutschland wurde diese Meinung vor allem von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) mit ihrem Repräsentanten in Zentralamerika, Christian Lüth, und ihrem Vorsitzenden in Deutschland, Wolfgang Gerhardt, vertreten. Christian Lüth schreibt in seinem Artikel 'Warum Europa und UN bei Honduras falsch liegen' (Die WELT 4. Juli 2009, 14:30 Uhr), dass das Militär die Befehle des Obersten Gerichts ausführte.
Dagegen spricht, dass Zelaya nach seiner Ergreifung vom Militär ins Ausland verbracht wurde. Artikel 241 der honduranischen Verfassung (letzte Änderung 4.5.2005) erlaubt es einem Präsidenten nicht, sich ohne Genehmigung durch das Parlament für mehr als 15 Tage im Ausland aufzuhalten. Bei Zuwiderhandlung kann er abgesetzt werden.
Wenn seine Verhaftung durch das oberste Gericht angeordnet worden wäre, hätte Zelaya nach Artikel 82 der Verfassung einem ordentlichen Prozess zugeführt werden müssen, einschließlich des Rechtes auf Verteidigung gegen die Anklage. Nach Artikel 85 hätte eine Arrestierung nach definierten rechtsstaatlichen Kriterien ablaufen müssen.
Nach Angaben des honduranischen Staatsanwalts Jari Dixon Herrera [1] war von einem Festnahmebefehl erstmals am Nachmittag des 30. Juni 2009, gut zwei Tage nach dem Putsch, die Rede. Dieser soll am 25. Juni vom Obersten Gerichtshof erlassen worden sein. Im Sekretariat des Obersten Gerichtshofes wird nach Angaben des Juristen jede eingehende Anklage handschriftlich in einem Buch, dem Logbuch des Gericht, festgehalten. Nach der angeblichen Anklageerhebung am 25. Juli 2009 waren jedoch schon weitere Fälle vermerkt, eine nachträgliche Eintragung in diesem Register war daher unmöglich. Es sei daraufhin ein neues Buch angelegt worden. Einziger Eintrag: der Fall Zelaya. -- TumtraH-PumA 21:47, 22. Dez. 2009 (CET)
Hallo TumtraH-PumA, habe Deine Nachricht auf meiner Diskussionsseite gelesen. Ich bin momentan nur sehr eingeschränkt (und auf fremden PCs) online; deshalb möchte ich Dich um etwas Geduld bitten. Melde mich zu unserem Thema wieder, wenn ich um Neujahr wieder am heimischen PC arbeiten kann. Schöne Weihnachten --Happolati 12:05, 24. Dez. 2009 (CET)
Zeyala und die meisten Regierungen Lateinamerikas und der Karibik bestreiten, dass seine Entfernung aus dem Amt rechtmäßig war. Gerade lateinamerikanische Staatsführungen brachten die Befürchtung vor, dass der Umsturz eine neue Phase von Militärputschen in Lateinamerika einleiten könnte. In der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) gab es eine Übereinkunft, keinen Militärputsch in einem Mitgliedsland zu dulden.
Daneben existiert die These, dass es sich nicht um einen Putsch gehandelt habe, da Zelayas Verhaftung durch das Militär auf Grund eines Befehls des Obersten Gerichtshofs erfolgt sei. In Deutschland wurde diese Meinung vor allem von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) mit ihrem Repräsentanten in Zentralamerika, Christian Lüth, und ihrem Vorsitzenden in Deutschland, Wolfgang Gerhardt, vertreten. Christian Lüth schrieb in einem Zeitungsbeitrag[1], dass das Militär die Befehle des Obersten Gerichts ausführte.
Dagegen spricht, dass Zelaya nach seiner Ergreifung vom Militär ins Ausland verbracht wurde. Artikel 241 der honduranischen Verfassung[2] erlaubt es einem Präsidenten nicht, sich ohne Genehmigung durch das Parlament für mehr als 15 Tage im Ausland aufzuhalten. Bei Zuwiderhandlung kann er abgesetzt werden.
Wenn seine Verhaftung durch das oberste Gericht angeordnet worden wäre, hätte Zelaya nach Artikel 82 der Verfassung[2] einem ordentlichen Prozess zugeführt werden müssen, einschließlich des Rechtes auf Verteidigung gegen die Anklage. Nach Artikel 85[2] hätte eine Arrestierung nach definierten rechtsstaatlichen Kriterien ablaufen müssen.
Nach Angaben des honduranischen Staatsanwalts Jari Dixon Herrera[3] war von einem Festnahmebefehl erstmals am Nachmittag des 30. Juni 2009, gut zwei Tage nach dem Putsch, die Rede. Dieser soll am 25. Juni vom Obersten Gerichtshof erlassen worden sein. Im Sekretariat des Obersten Gerichtshofes wird nach Angaben des Juristen jede eingehende Anklage handschriftlich in einem Buch, dem Logbuch des Gericht, festgehalten. Nach der angeblichen Anklageerhebung am 25. Juli 2009 waren jedoch schon weitere Fälle vermerkt, eine nachträgliche Eintragung in diesem Register war daher unmöglich. Es sei daraufhin ein neues Buch angelegt worden. Einziger Eintrag: der Fall Zelaya. --TumtraH-PumA 19:53, 7. Jan. 2010 (CET)
Einrückungen überarbeitet --TumtraH-PumA (Diskussion) 07:55, 17. Nov. 2012 (CET)
und Kretisch-grün |
--TumtraH-PumA (Diskussion) 23:04, 4. Jan. 2013 (CET)
das folgende ist übersetzt aus 1. und geplant für 2. angefragt in 3.:
Das "grüne" (oder südliche) Alphabet ist das archaischste - noch fast wie das Phönizische. Das "rote" (oder westliche) ist später nach Westen (Italien) gelangt und wurde so der Vorläufer des Lateinischen Alphabets - es enthält einige Besonderheiten, die in der späteren Entwicklung noch sichtbar sind. Das "blaue" (oder östliche) ist die Form aus der sich das griechische Standard-Alphabet entwickelt hat, das auf dem (Milesischen) ruht.
Phönizisch | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Südlich | "grün" | — | — | — | — | — | — | — | ||||||||||||||||||||||
Westlich | "rot" | |||||||||||||||||||||||||||||
Östlich | "hell blau" | — | ||||||||||||||||||||||||||||
"dunkel blau" | ||||||||||||||||||||||||||||||
Klassisch Ionisch | — | — | — | — | ||||||||||||||||||||||||||
Lautwert | a | b | g | d | e | w | zd | h | ē | tʰ | i | k | l | m | n | ks | o | p | s | k | r | s | t | u | ks | pʰ | kʰ | ps | ō | |
Modern | Α | Β | Γ | Δ | Ε | — | Ζ | — | Η | Θ | Ι | Κ | Λ | Μ | Ν | Ξ | Ο | Π | — | — | Ρ | Σ | Τ | Υ | — | Φ | Χ | Ψ | Ω | |
Zahlenwert hebräisch | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | - | 9 | 10 | 20 | 30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 80 | 90 | 100 | 200 | 300 | 400 | - | — | - | - | - | - | |
Im "grünen" (südlichen) Alphabet werden keine über den phönizischen Zeichensatz hinausgehende Zeichen verwendet, ja sogar das Ξ (/ks/) wird weggelassen. Die aspiranten Plosive /pʰ, kʰ/ werden einfach als Π oder Κ geschrieben, und nicht von den unaspiraten /p, k/ unterschieden, zum Teil werden diese Laute aber auch durch die Doppelzeichen ΠΗ, ΚΗ wiedergegeben. (Der entsprechende aspirante Plosiv /tʰ/ wird nach phönizischer Art Θ geschrieben, also schon von /t unterschieden.) Auch die Lautgruppen /ps, ks/ werden einfach durch die Doppelzeichen ΠΣ, ΚΣ dargestellt. Dieses grüne Alphabet wurde in Kreta und einigen anderen Inseln der südlichen Ägäis gefunden, so auf den Kykladen-Inseln Thera (Santorin) und Anafi sowie Melos. [1]
Dem "roten" (westlichen) Alphabet fehlt auch das dem phöenischen entprechende Ξ (/ks/)(Zahlenwert 60), aber es enthält stattdessen ans Ende angefügt ein Χ mit dem Lautwert /ks/. Zusätzlich sind beim roten Alphabet Zeichen für die Aspiraten, Φ = "pʰ" und Ψ = "kʰ" angehängt. Das Zeichen "Χ" entspricht im "roten" Zeichensatz dem "X" im Lateinischen, und unterscheidet sich vom griechischen Standard-Alphabet, dort ist Χ der Laut /kʰ/, und Ψ der Laut /ps/. Nur Φ mit dem Laut /pʰ/ kommt in allen nicht-grünen Alphabeten vor. Dieses rote Alphabet wurde in dem größten Teil des zentralen griechischen Festlands gefunden, in (Thessalien, Böotien und im Peloponnes d.h. u.a. in Sparta, Elis, Arkadien und Messenien mit Ausnahme von Korinth und Argos), sowie auf der Insel Euböa, und in Kolonien, die von diesen Orten gegründet wurden, darunter viele in Italien. [1]
Auch dem "hell blauen" Alphabet fehlt noch das Ξ (/ks/), es fügt nur die Zeichen mit den Lautwerten "pʰ" (Φ) und "kʰ" (Χ) an. Beide Laute entsprechen dem modernen griechischen Standard-Alphabet. Das hell blaue Alphabet hat keine eigenen Zeichen für die Lautverbindungen /ps, ks/, sondern stellt diese durch die Doppelzeichen ΦΣ und ΧΣ dar. Das hell blaue Alphabet war in Athen (vor 403 v. Chr.) und auf einigen ägäischen Inseln verbreitet. [1]
Das "dunkel blaue" Alphabet, enthält als einziges fast alle Zeichen des modernen griechischen Standard-Alphabets in derselben Position - ihm fehlte nur das Ω: zusätzlich zu Φ und Χ (wie im hell blauen), hängt es noch Ψ ans Ende des Alphabets an, und Ξ (in die Position, in der auch das phönizische Samech steht). Dieses Alphabet war in Kleinasien d.h. in Milet, den anderen Städten des Ionischen Bundes, in Knidos, aber auch auf dem nordöstlichen Peloponnes, d.h. in Korinth und Argos verbreitet. [1]
Phönizisch | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Südlich | "grün" | — | — | — | — | — | — | — | ||||||||||||||||||||||
Westlich | "rot" | |||||||||||||||||||||||||||||
Östlich | "hell blau" | — | ||||||||||||||||||||||||||||
"dunkel blau" | ||||||||||||||||||||||||||||||
Klassisch Ionisch | — | — | — | — | ||||||||||||||||||||||||||
Lautwert | a | b | g | d | e | w | zd | h | ē | tʰ | i | k | l | m | n | ks | o | p | s | k | r | s | t | u | ks | pʰ | kʰ | ps | ō | |
Modern | Α | Β | Γ | Δ | Ε | — | Ζ | — | Η | Θ | Ι | Κ | Λ | Μ | Ν | Ξ | Ο | Π | — | — | Ρ | Σ | Τ | Υ | — | Φ | Χ | Ψ | Ω | |
Zahlenwert altgriechisch | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | — | 8 | 9 | 10 | 20 | 30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 80 | — | 90 | 100 | 200 | 300 | 400 | — | 500 | 600 | 700 | 800 | |
Zahlenwert hebräisch | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | — | 9 | 10 | 20 | 30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 80 | 90 | 100 | 200 | 300 | 400 | — | — | — | — | — | — | |
Vorlage:Reflist
siehe auch das ende: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3AL%C3%B6schkandidaten%2F1._Februar_2013&diff=113663073&oldid=113662766#Bon.C5.8D_Pus.C4.AB_Kalnapilis_.28-.3EHumorarchiv.29
Hallo, TumtraH-PumA, die Antwort ist hier. Gruß --Ködermaus (Diskussion) 15:59, 9. Feb. 2013 (CET)
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