Ferdinand Müller (geboren am 17. September 1848 in Quedlinburg; getorben am 21. Dezember[1] 1916) war ein Glaskünstler aus Quedlinburg. Er war das einzige Kind des Schumachermeisters und späteren Postboten Christoph Müller (1820–1880) und dessen 1846 geheirateten Ehefrau Sophie Albertine (geborene Kämmerer, † 1854).
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Müller gründete 1876 eine eigene Glasmalereiwerkstatt in Quedlinburg. Sie wurde unter der offiziellen Bezeichnung „Kunstanstalt für Glasmalerei Ferdinand Müller“[2] zu ihrer Zeit einer der bekanntesten Glasmalereien in Mitteldeutschland.[3]
Kirchenfenster
- eine von neun Firmen, die daran beteiligt waren
- Glasfenster: Wappenfenster der "Adligen vom Eichsfeld" (Fenster Nr. 2 u. Nr. 13) und 4 Ornamentfenster mit Porträts i. d. Sakristeiräumen (Nr. 24, I und II, 30, I und II)
- Vertrag vom 27. April 1900 über 3.000 Mark für Fenster 2+13, Rechnung am 19. April 1901
- gestiftet von: Graf Wintzingerode-Bodenstein
- Zitat Magisterarbeit, S. 72[2]: Glasmaler Müller aus Quedlinburg gibt folgendes zum besten: "Es ließe sich ja allerdings für solch ein Geld (gemeint sind die "in Aussicht gestellten 10.000,-- Mark für eine Rosette", für die eine "Münchner Glasmalerei vorgesehen" sei; d. Verf.) schon etwas ganz horrendes liefern. Man kann aber auch schon für bedeutend billigeres Geld sehr schöne Sachen herstellen & erbiete ich mich gern, gratis eine farbige Zeichnung anzufertigen, ... glaube mit meinen Leistungen nicht (hinter) die Münchner zurücktreten zu müssen ... bezüglich der Bezahlung würde ich in jeder Art und Weise Ihnen entgegen kommen."
- Zitat Magisterarbeit, S. 76 [2]: Glasmaler Müller behauptet: "Wohl sämtliche Glasmalereien Münchens sind streng katholisch & könnte es wohl auch im Interesse der Gemeinde sein, wenn Sie die Genugthuung hätten, daß der bessere Schmuck der Kirche auch einer evangelischen Anstalt entstammt."
- Zitat Magisterarbeit, S. 82 [2]: Das kann für die Speyerer Gedächtniskirchenfenster bestätigt werden und gilt vor allem für die beiden "Wappen"-Fenster Nr. 2 u. 13, bei denen der Glasmaler Müller vertraglich für 10 (!) Farben garantieren mußte (s. S. 85). Im übrigen trifft diese Art der "Malerei" (d.h. Verwendung weiterer Auftragsfarben außer Schwarzlot und Silbergelb; siehe hierzu Anm. 266-268) auch für die Wappen in den anderen Fenstern zu, wohl ebenso für die Modellierung sowie Detaillierung von Köpfen, Händen, Füßen und dergleichen. Was die Bearbeitungs- bzw. die Ausführungstechnik dieser Wappen betrifft – das gilt auch für den Schwarzlotauftrag und überall dort, wo eben „gemalt“ wurde – so zeigt die Nahbetrachtung, wie überaus fein diese gestaltet sind.
- Zitat Magisterarbeit, S. 85 [2]: Bei Glasmaler Müller wurden „die besonderen Abmachungen“ bezüglich der „Sicherung der correkten Darstellung der Wappen … durch den Grafen Wintzingerode, als Vertreter der Stifter …“ unter Punkt "12." zusätzlich in den Vertrag aufgenommen. Und unter Punkt "10." heißt es: "Herr Müller garantiert für Haltbarkeit der – zehn – Farben und der Verbleiung innerhalb der nächsten 10 Jahre. Alle in diesen Beziehungen sich ergebenden nothwendigen Reparaturen übernimmt er auf seine Kosten."
- Zitat Magisterarbeit, S. 102[2]: Müllers Christus in Nr. 12 erinnert mit seiner ausgesprochenen „sanften Lieblichkeit“ fast schon an die popularisierte Reproduktions- und Andachtsgraphik.
Öffentliche Gebäude
- Rathaussaal Quedlinburg
- Gymnasium von Delitzsch
- Oberlandesgericht Celle
- Frank Laska: Die Glasmalereianstalt Ferdinand Müller in Quedlinburg von ihrer Gründung bis zum Jahr 1914. Letterado, 2009, ISBN 978-3-938579-20-6.
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[[Kategorie:Mann]]