Beihilfe (Strafrecht)
Person, die bei der Begehung einer Straftat mithilft, an der Begehung der Straftat jedoch nicht als Mitschuldiger beteiligt ist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Beihilfe (Strafrecht)?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Der Begriff Beihilfe bezeichnet im deutschen Strafrecht eine Form der Beteiligung an einer Straftat. Sie ist im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 27 StGB geregelt. Eine Beihilfe liegt vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt.