Ausfertigung (Rechtsverkehr)
in Deutschland eine beglaubigte Abschrift der Urschrift einer Urkunde / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Ausfertigung ist in Deutschland eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde und ist zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz).