Aufwendung
freiwillige, zweckgerichtete Aufopferung von Vermögenswerten einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel erläutert den Rechtsbegriff Aufwendung, der häufig fehlerhaft in der Wirtschaft für den Begriff Aufwand verwendet wird.
Aufwendung ist ein Rechtsbegriff, der in vielen Rechtsgebieten vorkommt und die freiwillige Einbuße von Vermögenswerten einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten im Interesse eines anderen Rechtssubjekts umschreibt.