Aufsichtsrat
Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt das Kontrollgremium. Für die Fachzeitschrift siehe Der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. Er setzt sich aus gewählten Vertretern der Anteilseigner und bei großen Gesellschaften auch der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren.