Aufsichtsbehörde (DSGVO)
Behörde, die durch Ermittlungs- und Abhilfebefugnisse die Anwendung des Datenschutzgesetzes überwacht und beaufsichtigt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Aufsichtsbehörden für die Überwachung der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung zu errichten. Die Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe die Rechte der betroffenen Personen zu schützen und den freien Verkehr von personenbezogenen Daten in der Europäischen Union zu garantieren.[1] Darüber hinaus sind Kirchen berechtigt, sofern sie bereits am 24. Mai 2016 umfassende Regeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten anwenden, eigene Aufsichtsbehörden zu errichten.[2]