Auflösung (Gesellschaftsrecht)
Beginn des Zeitraumes, durch den die Gesellschaft aus einer gewerblichen Tätigkeit in die Phase der Liquidation/Abwicklung ihrer Geschäfte bis zur Vollbeendigung ihrer Existenz eintritt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Auflösung wird im Gesellschafts- und Vereinsrecht der Beginn des Zeitraumes bezeichnet, durch den die Gesellschaft aus einer gewerblichen Tätigkeit in die Phase der Liquidation/Abwicklung ihrer Geschäfte bis zur Vollbeendigung ihrer Existenz eintritt.