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Als Armeeoberkommando (AOK) wurde vor allem im Ersten und Zweiten Weltkrieg die Kommandobehörde einer Armee bezeichnet.
Im Heer des deutschen Kaiserreichs existierten als Kommandobehörden oberhalb der Armeekorps die Armee-Inspektionen (zuletzt Nr. I bis VIII), die im Ersten Weltkrieg in Armeeoberkommandos umgewandelt/umbenannt wurden.
In Österreich-Ungarn war das bei Kriegsbeginn im Sommer 1914 eingerichtete Armeeoberkommando (AOK) – es gab nur eines – Befehlszentrale für sämtliche im Einsatz befindlichen Land- und Seestreitkräfte der Doppelmonarchie.
Im Zweiten Weltkrieg führte ein AOK (Oberbefehlshaber: i. d. R. Generaloberst aufwärts) mehrere Armeekorps und verfügte über eigene (Armee-)Truppen z. B. schwere Artillerie, Pioniere und sonstige Sondertruppen, die ihm nach Verfügbarkeit und Auftrag unterstellt wurden. Das AOK war als Führungsmittel zwischen der Heeresgruppe und den Armeekorps angesiedelt. Anforderung und Verteilung von Nachschub lief jedoch in der Regel direkt über den Oberquartiermeister des AOK; das Heeresgruppenkommando war damit nur in Krisensituationen befasst.
Das Zuständigkeitsgebiet eines AOK teilte sich in das Operationsgebiet, das wiederum auf Korps- und Divisionsebene unterteilt war, und das Rückwärtige Armeegebiet, das dem „Kommandanten rückwärtiges Gebiet“ (Korück) unterstand.
Im Kriegsverlauf wurden in bestimmten Lagen als Provisorium neben den AOKs auch Armeeabteilungen und Armeegruppen gebildet. Diese verfügten oftmals nicht über alle vorgesehenen Führungsmittel und waren nach dem jeweiligen Befehlshaber benannt.
Die normale Gliederung eines Armeeoberkommandos im Zweiten Weltkrieg umfasste:
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