Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
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Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11) ist das Arbeitsgesetz (ArG) der Schweiz. Es hat zum Ziel, die Arbeitssicherheit zu wahren und dadurch Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Das Bundesgesetz ist anwendbar auf alle öffentlichen und privaten Betriebe insbesondere auf die Betriebe der Industrie, des Gewerbes und Handels.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel |
Kurztitel: | Arbeitsgesetz |
Abkürzung: | ArG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Schweiz |
Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
Systematische Rechtssammlung (SR): |
822.11 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 13. März 1964 |
Inkrafttreten am: | 1. Februar 1966 |
Letzte Änderung durch: | AS 2006 2197 (PDF; 686 kB) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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Im Arbeitsgesetz werden besonders die Arbeitszeit (wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Überzeit, Ruhezeiten und Pausen), Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit und ununterbrochener Betrieb, Sonderschutz für Jugendliche, Schwangere und Mütter, industrielle Betriebe sowie der Gesundheitsschutz ganz allgemein festgelegt.